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2.1 Der Verband vertritt vornehmlich die Interessen aller Unterrichtenden der spanischen Sprache unabhän- gig von der Institution oder Einrichtung, an der sie im schulischen oder außerschulischen Bereich, in staatli- cher oder nichtstaatlicher Trägerschaft tätig sind.
Er bündelt die bildungs- und kulturpolitischen Interessen der Verbandsmitglieder und vertritt sie gegenüber allen Bildungsinstitutionen und Bildungseinrichtungen sowie gegenüber allen sonstigen, an bildungs- und kulturpolitischen Fragen und Entscheidungen beteiligten oder interessierten Gruppen.
Er bietet seinen Mitgliedern und allen Interessierten auf Bundes-, Landes- und internationaler Ebene Informa- tion und Fortbildung, auch in Kooperation mit befreundeten Verbänden, an und berät in methodischen und didaktischen Fragen in der Lehreraus-, -fort- und -weiterbildung.
Er setzt sich darüber hinaus für die Verbreitung der spanischen Sprache und der hispanischen Kulturen in der Bundesrepublik Deutschland ein.
Er unterstützt insbesondere die interkulturelle Begegnung mit den spanischsprachigen Ländern und ihren Bürgern und Bürgerinnen und fördert die Völkerverständigung.
Er begleitet kritisch die Arbeit politischer und gesellschaftlicher Instanzen in fremdsprachenpolitischen Fragen.
2.2 Der Deutsche Spanischlehrkräfteverband kann mit anderen Verbänden Kooperationsverträge schließen oder sich einem Dachverband zur Vertretung fremdsprachenpolitischer Interessen anschließen.