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1.1
Der Verband führt den Namen Deutscher
Spanischlehrerverband in deutscher und Asociación
Alemana de Profesores de Español in spanischer Sprache. Der
Verbandsname bezieht sich gleichermaßen auf männliche und weibliche
Mitglieder. Der Verbandsname wird nur aus Gründen seiner langjährigen Tradition in der
männlichen Form beibehalten.
1.2
Der Sitz des Verbandes ist der Wohnort des / der jeweiligen
Ersten Vorsitzenden.
1.3
Der Verband unterstellt sich den rechtlichen Bestimmungen eines
eingetragenen Vereins nach dem BGB und wird in das Vereinsregister
der Stadt Nürnberg eingetragen.
1.4 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
2.1
Der Verband vertritt vornehmlich die Interessen aller
Unterrichtenden der spanischen Sprache unabhängig von der Institution
oder Einrichtung, an der sie im schulischen oder außerschulischen
Bereich, in staatlicher oder nicht-staatlicher Trägerschaft tätig
sind.
Er
bündelt die bildungs- und kulturpolitischen Interessen der Verbandsmitglieder
und vertritt sie gegenüber allen Bildungsinstitutionen und Bildungseinrichtungen
sowie gegenüber allen sonstigen, an bildungs- und kulturpolitischen
Fragen und Entscheidungen beteiligten oder interessierten Gruppen.
Er
bietet seinen Mitgliedern und allen Interessierten auf Bundes-,
Landes- und internationaler Ebene Information und Fortbildung, auch
in Kooperation mit befreundeten Verbänden, an und berät in methodischen
und didaktischen Fragen in der Lehreraus-, -fort- und -weiterbildung.
Er
setzt sich darüber hinaus für die Verbreitung der hispanischen Sprachen
und Kulturen in der Bundesrepublik Deutschland ein. Er unterstützt
insbesondere die interkulturelle Begegnung zwischen den deutsch-
und spanischsprachigen Ländern und ihren Bürgern und Bürgerinnen
und fördert die Völkerverständigung..
Er
begleitet kritisch die Arbeit politischer und gesellschaftlicher
Instanzen in fremdsprachenpolitischen Fragen.
2.2
Der Deutsche Spanischlehrerverband kann
mit anderen Verbänden Kooperationsverträge schließen oder sich einem
Dachverband zur Vertretung fremdsprachenpolitischer Interessen anschließen.
3
Gemeinnützigkeit
3.1
Der Deutsche Spanischlehrerverband verfolgt
keine eigenwirtschaftlichen Ziele, sondern ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke. Mittel und Gewinne des Verbandes dürfen nur
für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
3.2 Die Ämter im Verband sind Ehrenämter, für die keine
finanzielle Zuwendungen gezahlt werden. Es werden gegen Nachweis
nur die Kosten erstattet, die im Interesse des Verbandes entstanden
sind.
4.1
Mitglieder
können alle Freunde/Freundinnen und Förderer/Förderinnen der spanischen
Sprache und der hispanischen Kulturen werden. Der Verband steht
insbesondere denjenigen offen, die haupt- oder nebenberuflich mit
der Vermittlung des Spanischen befaßt sind oder die in der Aus-
und Fortbildung von Spanischlehrern und Spanischlehrerinnen tätig
sind.
4.2 Es besteht die Möglichkeit der korporativen Mitgliedschaft
4.3 Es besteht die Möglichkeit der Ehrenmitgliedschaft.
Ehrenmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag
des Bundesvorstandes ernannt. Ehrenmitglieder zahlen keinen Mitgliedsbeitrag.
4.4 Die Mitgliedschaft wird auf Antrag durch Zahlung des Jahresbeitrags
erworben und aufrecht erhalten.
Die
Mitgliedschaft beginnt mit dem Eingang des ersten Jahresbeitrages.
Die Beendigung der Mitgliedschaft kann nur zum Ende eines Kalenderjahres
erfolgen und muß mindestens zwei Monate vor Ablauf des Kalenderjahres
dem Bundesvorstand schriftlich mitgeteilt werden.
4.5 Der Mitgliedsbeitrag gilt für ein Kalenderjahr und wird zu
Beginn des jeweiligen Kalenderjahres erhoben.
Die
Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung auf
Vorschlag des Bundesvorstandes festgelegt.
4.6 Die Mitgliedschaft im Verband berechtigt
-
zur Teilnahme an den Mitgliederversammlungen auf Bundes-
und Landesebene;
-
zur Teilnahme an allen Veranstaltungen des Verbandes
zu einem ermäßigten Veranstaltungsbeitrag;
-
zur Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Verbandes
im Rahmen der Zielsetzungen des Verbandes;
-
zur ehrenamtlichen Tätigkeit in einem Landesverband;
-
zur Wahl von Ämtern auf Bundes- und Landesebene;
-
zum Bezug der Verbandszeitschrift Hispanorama
4.7 Der Verband führt eine Mitgliederdatei, die von dem/der Schatzmeister/in
verwaltet wird. Die persönlichen Daten der Mitglieder dienen ausschließlich
Zwecken des Verbandes und dürfen Dritten nicht zur Verfügung gestellt
werden
4.8 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt aus dem Verband oder
durch Tod. Der Bundesvorstand kann bei Nichtbezahlung des Mitgliedsbeitrages
oder bei verbandsschädigendem Verhalten den Ausschluß beschließen
5.1 Der Deutsche Spanischlehrerverband gliedert sich entsprechend
den Ländern der Bundesrepublik Deutschland in Landesverbände.
5.2 Die Organe des Verbandes sind
-
die Mitgliederversammlung,
-
der Bundesvorstand,
-
die Landesverbandsvorstände,
-
die Konferenz der Vorstände,
-
die Referate.
Sie
dienen der Umsetzung der Ziele und Aufgaben des Verbandes sowie
der Wahrnehmung der laufenden Geschäfte.
5.3 Der Bundesvorstand und die Landesverbandsvorstände arbeiten
in der Erfüllung der dem Deutschen Spanischlehrerverband gesetzten
Ziele und Aufgaben eng zusammen.
6
Mitgliederversammlung
6.1
Die Mitgliederversammlung besteht aus
den teilnehmenden Mitgliedern. Sie ist unabhängig von der Anzahl
der anwesenden Mitglieder beschlußfähig.
6.2
Die Mitgliederversammlung tritt alle zwei
Jahre zusammen. Die Einladung erfolgt über die Verbandszeitschrift
Hispanorama.
Die
Einladung zur Mitgliederversammlung enthält den Entwurf der Tagesordnung.
Landesverbände und Mitglieder können die Aufnahme von Anträgen und
weiteren Punkten in die Tagesordnung bis 14 Tage vor dem Termin
der Mitgliederversammlung schriftlich beim Bundesvorstand beantragen.
6.3 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muß vom Bundesvorstand
einberufen werden, wenn ein Viertel der Mitglieder oder die Mehrheit
der Landesverbandsvorstände dies beantragen. Die außerordentliche
Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von vier Monaten
nach Eingang des Antrages durchzuführen.
6.4 Die Mitgliederversammlung wird von dem / der Ersten Bundesvorsitzenden,
bei seiner / ihrer Verhinderung vom / von der Ersten Stellvertretenden
Vorsitzenden geleitet. Die Mitgliederversammlung kann im Falle der
Abwesenheit des / der
Ersten Vorsitzenden, bzw. des / der Ersten Stellvertretenden Vorsitzenden
selbst einen Versammlungsleiter bestimmen.
6.5
Die Mitgliederversammlung bestimmt für die Wahl des Bundesvorstandes
einen / eine Wahlleiter/in Einzelheiten regelt eine Wahlordnung.
6.6
Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind
-
Diskussion der vom Bundesvorstand vorgeschlagenen
Richtlinien zur Verbandsarbeit;
-
Beschlußfassung über vorgelegte Anträge;
-
Kenntnisnahme des Geschäftsberichts des / der Ersten
Vorsitzenden über die Tätigkeit des Bundesvorstandes
-
Kenntnisnahme des Berichts des Schatzmeisters / der
Schatzmeisterin
-
Kenntnisnahme des Berichts der Kassenprüfer / der
Kassenprüferinnen;
-
Entlastung des Bundesvorstandes und des Schatzmeisters
/ der Schatzmeisterin;
-
Bestellung zweier Kassenprüfer / Kassenprüferinnen
sowie eines Vertreters / einer Vertreterin für die folgenden zwei
Geschäftsjahre. Sie dürfen nicht dem Bundesvorstand angehören;
-
Festlegung der Höhe des Mitgliedsbeitrages;
-
Wahl der Mitglieder des Bundesvorstandes;
-
Beschlußfassung über Änderungen oder Neufassung der
Satzung;
-
Beschlußfassung über die nächste Mitgliederversammlung.
6.7 Der Schriftführer / die Schriftführerin erstellt über die
Mitgliederversammlung, den Wahlverlauf und die Wahlergebnisse
ein Protokoll. Es wird in der Verbandszeitschrift Hispanorama
veröffentlicht.
Änderungswünsche
zum Protokoll müssen innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach seinem
Erscheinen in der Verbandszzeitschrift Hispanorama
dem Bundesvorstand schriftlich mitgeteilt werden. Die nächste Mitgliederversammlung
entscheidet über die Änderungsanträge. |
7.1
Die Mitglieder des Bundesvorstandes
sind:
-
der / die Erste Vorsitzende,
-
der / die Erste Stellvertretende Vorsitzende,
-
der / die Zweite Stellvertretende Vorsitzende,
-
der / die Redaktionsleiter/in von Hispanorama,
-
der / die Schatzmeister/in.
Die
Aufgaben jedes Vorstandsmitgliedes werden mit Ausnahme der spezifischen
Aufgaben intern verteilt. Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung.
Der
Bundesvorstand kann bei Ausscheiden eines Mitglieds während seiner
Amtszeit für die Zeit bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung
ein Ersatzmitglied berufen.
7.2
Der Bundesvorstand wird von der Mitgliederversammlung
für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
7.3
Der Bundesvorstand vertritt den Deutschen
Spanischlehrerverband im Rahmen seiner Aufgaben und Zielsetzungen
auf nationaler und internationaler Ebene. Er handelt selbständig
gemäß den für die Arbeit des Verbandes von der Mitgliederversammlung
festgelegten Richtlinien.
Der
/ Die Erste Vorsitzende kann für die Wahrnehmung seiner / ihrer
Aufgaben durch ein anderes Mitglied des Vorstandes oder durch einen/eine
von ihm / ihr benannte/n Bevollmächtigte/n vertreten lassen.
7.4
Der Bundesvorstand vertritt den Verband
vereinsrechtlich.
Rechtsgeschäfte
erfolgen in schriftlicher Form und bedürfen der Unterschrift des
/ der Ersten Vorsitzenden,
bzw. des / der Zweiten Stellvertretenden Vorsitzenden.
7.5
Die Aufgaben des Bundesvorstandes sind:
·
die Formulierung der Verbandspolitik
·
die Ausarbeitung von Handlungsrichtlinien und die
Planung von Aktivitäten
zur konkreten Umsetzung der Verbandspolitik
·
die Unterstützung der Arbeit der Landesverbände
·
die fristgerechte Einladung zur Mitgliederversammlung
·
die Vorbereitung und Aufstellung der Tagesordnung
für die Mitgliederversammlung
·
die Formulierung von Beschlußanträgen der Mitgliederversammlung
·
die Vorbereitung und Organisation von Veranstaltungen
auf nationaler und internationaler Ebene
·
die Herausgabe der Verbandszeitschrift Hispanorama
·
die Bestellung der Redakteure / Redakteurinnen von
Hispanorama
·
die Berufung von Referenten / Referentinnen zur Wahrnehmung
spezifischer Verbandsaufgaben
7.6
Der Schriftführer / die Schriftführerin
erstellt über die Sitzungen des Bundesvorstandes innerhalb von vier
Wochen ein Protokoll. Es wird den Mitgliedern des Bundesvorstandes
zugestellt. Beschlüsse des Bundesvorstandes werden den Vorsitzenden
der Landesverbände bekanntgegeben.
Änderungswünsche
zum Protokoll müssen innerhalb einer Frist von vier Wochen dem /
der Ersten Vorsitzenden schriftlich mitgeteilt werden. Die folgende
Sitzung des Bundesvorstandes entscheidet über die Änderungsanträge.
7.7
Der Schatzmeister / die Schatzmeisterin
verwaltet die Mitgliederdatei sowie die Einnahmen und Ausgaben des
Verbandes.
Er
/ Sie erstellt einen Haushaltsplan für das kommende Kalenderjahr.
Er wird im Bundesvorstand diskutiert und beschlossen.
Er
/ Sie ist gegenüber dem Buindesvorstand und der Mitgliederversammlung
rechenschaftspflichtig.
Er
/ Sie legt seine / ihre Buchführung der von der Mitgliederversammlung
bestellten Kassenprüfung rechtzeitig vor.
8.1
Die Landesverbände vertreten eigenverantwortlich die Ziele und
Aufgaben des Verbandes auf Länderebene. Die Landesverbände wickeln
ihre Tätigkeiten im Rahmen und im Sinne dieser Satzung ab. Sie können
sich eine eigene Geschäftsordnung geben, die mit den Zielen und
Aufgaben des Verbandes in Einklang stehen und die der Satzung des
Verbandes entsprechen muß.
8.2 Die Mitglieder der Landesverbände wählen auf ihren Mitgliederversammlungen
spätestens alle vier Jahre ihre eigenen Vorstände.Die Landesverbandsvorstände
sind den Mitgliederversammlungen der Landesverbände rechenschaftspflichtig.
8.3 Die Landesverbände erhalten vom Bundesvorstand zur Finanzierung
ihrer Aktivitäten finanzielle
Zuwendungen.
Die
finanziellen Zuwendungen bestehen aus einem jährlichen Festbetrag
und einem mitgliederabhängigen Zusatzbetrag. Sie dienen der Durchführung
von Aktivitäten auf Landesverbandsebene sowie zur Deckung des laufenden
Verwaltungsaufwandes.
Die
Landesverbände können auf schriftlichen Antrag ihres Vorstandes
für Sonderaktivitäten weitere finanzielle Zuwendungen erhalten.
Die
Landesverbände bilden keine eigenen finanziellen Rücklagen. Überschüsse
oder Defizite werden ausgeglichen oder mit der nächsten Zuwendung
verrechnet.
Die
Landesverbandsvorstände erstatten dem Bundesvorstand jährlich Bericht
über die Verwendung der finanziellen Zuwendungen.
8.4 Die Aufgaben der Landesverbände sind
-
die Umsetzung der Ziele und Aufgaben des Verbandes
auf Landesebene
-
die Durchführung von Landesverbandstagungen, Fortbildungsveranstaltungen
und anderen Aktivitäten
-
die regelmäßige Information des Bundesvorstandes über
sprachenpolitisch relevante Entwicklungen im Verbandsgebiet
-
die regelmäßige Information des Bundesvorstandes über
ihrer Verbandstätigkeit
-
die jährliche Abfassung eines Tätigkeitsberichtes
für den Bundesvorstand und die Mitgliederversammlung
8.5 Die Landesverbände sind an die Beschlüsse der Bundesmitgliederversammlung
und des Bundesvorstandes gebunden. Aktivitäten und Grundsatzentscheidungen,
die die Politik des gesamten Verbandes berühren, müssen mit dem
Bundesvorstand vorher abgestimmt werden.
8.6 Der Bundesvorstand übernimmt im Falle der Arbeitsunfähigkeit
eines Landesverbandsvorstandes bis zur Wahl eines neuen Landesverbandsvorstandes
die Führung der Geschäfte.
9.1
Die Konferenz der Vorstände ist ein konsultatives Organ, das
die Zusammenarbeit zwischen Bundesvorstand und Landesverbandsvorständen
sowie den Landesverbandsvorständen untereinander intensiviert und
harmonisiert.
9.2 Die Konferenz der Vorstände kann von dem / der Ersten Vorsitzendes
des Bundesvorstandes oder der Mehrheit der Landesverbandsvorstände
einberufen werden.
9.3 Die Konferenz der Vorstände besteht aus den Mitgliedern des
Bundesvorstandes und den Ersten. Vorsitzenden der Landesverbände
oder deren Vertreter/innen.
9.4
Die Sitzungen der Konferenz der Vorstände werden vom Bundesvorstand
vorbereitet. Er erstellt die Tagesordnung. Die Mitglieder des Bundesvorstandes
und die Ersten Vorsitzenden der Landesverbandsvorstände können Anträge
zur Behandlung von Sachthemen einbringen.
9.5 Der Schriftführer / die Schriftführerin erstellt über die
Sitzungen der Konferenz der Vorstände innerhalb von vier Wochen
ein Protokoll. Es wird den Mitgliedern der Konferenz der Vorstände
innerhalb von vier Wochen zugestellt.
Änderungswünsche
müssen dem Bundesvorstand innerhalb einer Frist von 4 Wochen mitgeteilt
werden. Über die Änderungswünsche wird auf der folgenden Sitzung
des Bundesvorstandes entschieden und den Mitgliedern der Konferenz
der Vorstände mitgeteilt.
10
Referate
10.1
Der Bundesvorstand ernennt geeignete Personen zu Referenten
/ Referentinnen.
10.2 Die Referenten / Referentinnen informieren und beraten die
Verbandsmitglieder individuell oder über die Verbandszeitschrift
Hispanorama. Anfragen
von Nicht-Mitgliedern können an die entsprechenden Referate weitergeleitet
werden.
10.3 Die Referenten / Referentinnen erstellen einen jährlichen
Tätigkeitsbericht.
Der
Verband gibt die Verbandszeitschrift Hispanorama
heraus. Einzelheiten regelt ein Redaktionsstatut.
12
Auflösung
Bei
Auflösung oder Aufhebung des Verbandes oder bei Wegfall seines bisherigen
Zweckes fällt das Vermögen an den Fachverband Moderne Fremdsprachen.
13
Inkrafttreten und Änderungen der Satzung
13.1
Diese Satzung tritt mit ihrer Veröffentlichung in
Hispanorama in Kraft.
13.2 Anträge auf Satzungsänderungen sind schriftlich an den Bundesvorstand
zu richten.
Anträge
auf Satzungsänderungen müssen im Bundesvorstand und auf der Konferenz
der Vorstände vorberaten werden. Diese Vorberatung muß nicht in
einer eigens hierzu einberufenen Sitzung erfolgen.
Anträge
auf Satzungsänderungen benötigen eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden
Mitglieder der Mitgliederversammlung. |