Deutscher
Spanischlehrer
Verband

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Satzung des Deutschen Spanischlehrerverbandes e.V.

Vorbemerkung:
Diese Satzung für den DSV wurde 1998 vom Bundesvorstand und den Landesverbandsvorsitzenden erarbeitet und auf der außerordentlichen DSV-Mitgliederversammlung am 24. September 1999 in Bremen verabschiedet

1     Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr

 1.1 Der Verband führt den Namen Deutscher Spanischlehrerverband in deutscher und Asociación Alemana de Profesores de Español in spanischer Sprache. Der Verbandsname bezieht sich gleichermaßen auf männliche und weibliche Mitglieder. Der Verbandsname  wird nur aus Gründen seiner langjährigen Tradition in der männlichen Form beibehalten.

1.2 Der Sitz des Verbandes ist der Wohnort des / der jeweiligen Ersten Vorsitzenden.

 1.3 Der Verband unterstellt sich den rechtlichen Bestimmungen eines eingetragenen Vereins nach dem BGB und wird in das Vereinsregister der Stadt Nürnberg eingetragen.

 1.4 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2     Ziele und Aufgaben

2.1    Der Verband vertritt vornehmlich die Interessen aller Unterrichtenden der spanischen Sprache unabhängig von der Institution oder Einrichtung, an der sie im schulischen oder außerschulischen Bereich, in staatlicher oder nicht-staatlicher Trägerschaft tätig sind.

 Er bündelt die bildungs- und kulturpolitischen Interessen der Verbandsmitglieder und vertritt sie gegenüber allen Bildungsinstitutionen und Bildungseinrichtungen sowie gegenüber allen sonstigen, an bildungs- und kulturpolitischen Fragen und Entscheidungen beteiligten oder interessierten Gruppen.

 Er bietet seinen Mitgliedern und allen Interessierten auf Bundes-, Landes- und internationaler Ebene Information und Fortbildung, auch in Kooperation mit befreundeten Verbänden, an und berät in methodischen und didaktischen Fragen in der Lehreraus-, -fort- und -weiterbildung.

 Er setzt sich darüber hinaus für die Verbreitung der hispanischen Sprachen und Kulturen in der Bundesrepublik Deutschland ein. Er unterstützt insbesondere die interkulturelle Begegnung zwischen den deutsch- und spanischsprachigen Ländern und ihren Bürgern und Bürgerinnen und fördert die Völkerverständigung..

 Er begleitet kritisch die Arbeit politischer und gesellschaftlicher Instanzen in fremdsprachenpolitischen Fragen.

2.2       Der Deutsche Spanischlehrerverband kann mit anderen Verbänden Kooperationsverträge schließen oder sich einem Dachverband zur Vertretung fremdsprachenpolitischer Interessen anschließen.

 3     Gemeinnützigkeit  

3.1       Der Deutsche Spanischlehrerverband verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Ziele, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Mittel und Gewinne des Verbandes dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

 3.2  Die Ämter im Verband sind Ehrenämter, für die keine finanzielle Zuwendungen gezahlt werden. Es werden gegen Nachweis nur die Kosten erstattet, die im Interesse des Verbandes entstanden sind.

  

4     Mitgliedschaft

4.1      

Mitglieder können alle Freunde/Freundinnen und Förderer/Förderinnen der spanischen Sprache und der hispanischen Kulturen werden. Der Verband steht insbesondere denjenigen offen, die haupt- oder nebenberuflich mit der Vermittlung des Spanischen befaßt sind oder die in der Aus- und Fortbildung von Spanischlehrern und Spanischlehrerinnen tätig sind.

 4.2 Es besteht die Möglichkeit der korporativen Mitgliedschaft

 4.3  Es besteht die Möglichkeit der Ehrenmitgliedschaft. Ehrenmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Bundesvorstandes ernannt. Ehrenmitglieder zahlen keinen Mitgliedsbeitrag.

 4.4 Die Mitgliedschaft wird auf Antrag durch Zahlung des Jahresbeitrags erworben und aufrecht erhalten.

 Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Eingang des ersten Jahresbeitrages. Die Beendigung der Mitgliedschaft kann nur zum Ende eines Kalen­derjahres erfolgen und muß mindestens zwei Monate vor Ablauf des Kalenderjahres dem Bundesvorstand schriftlich mitgeteilt werden.

 4.5 Der Mitgliedsbeitrag gilt für ein Kalenderjahr und wird zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres erhoben.

 Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Bundesvorstandes festgelegt.

 4.6 Die Mitgliedschaft im Verband berechtigt         

-      zur Teilnahme an den Mitgliederversammlungen auf Bundes- und Landesebene;

-      zur Teilnahme an allen Veranstaltungen des Verbandes zu einem ermäßigten Veranstaltungsbeitrag;

-      zur Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Verbandes im Rahmen der Zielsetzungen des Verbandes;

-      zur ehrenamtlichen Tätigkeit in einem Landesverband;

-      zur Wahl von Ämtern auf Bundes- und Landesebene;

-      zum Bezug der Verbandszeitschrift Hispanorama   

4.7 Der Verband führt eine Mitgliederdatei, die von dem/der Schatzmeister/in verwaltet wird. Die persönlichen Daten der Mitglieder dienen ausschließlich Zwecken des Verbandes und dürfen Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden

 4.8 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt aus dem Verband oder durch Tod. Der Bundesvorstand kann bei Nichtbezahlung des Mitgliedsbeitrages oder bei verbandsschädigendem Verhalten den Ausschluß beschließen

5     Struktur

 5.1 Der Deutsche Spanischlehrerverband gliedert sich entsprechend den Ländern der Bundesrepublik Deutschland in Landesverbände.

5.2 Die Organe des Verbandes sind

-      die Mitgliederversammlung,

-      der Bundesvorstand,

-      die Landesverbandsvorstände,

-      die Konferenz der Vorstände,

-      die Referate. 

Sie dienen der Umsetzung der Ziele und Aufgaben des Verbandes sowie der Wahrnehmung der laufenden Geschäfte.

 5.3 Der Bundesvorstand und die Landesverbandsvorstände arbeiten in der Erfüllung der dem Deutschen Spanischlehrerverband gesetzten Ziele und Aufgaben eng zusammen.

 

6     Mitgliederversammlung

  6.1       Die Mitgliederversammlung besteht aus den teilnehmenden Mitgliedern. Sie ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlußfähig.

  6.2       Die Mitgliederversammlung tritt alle zwei Jahre zusammen. Die Einladung erfolgt über die Verbands­zeitschrift Hispanorama.

Die Einladung zur Mitgliederversammlung enthält den Entwurf der Tagesordnung. Landesverbände und Mitglieder können die Aufnahme von Anträgen und weiteren Punkten in die Tagesordnung bis 14 Tage vor dem Termin der Mitgliederversammlung schriftlich beim Bundesvorstand beantragen. 

6.3 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muß vom Bundesvorstand einberufen werden, wenn ein Viertel der Mitglieder oder die Mehrheit der Landesverbandsvorstände dies beantragen. Die außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von vier Monaten nach Eingang des Antrages durchzuführen.

 6.4 Die Mitgliederversammlung wird von dem / der Ersten Bundesvorsitzenden, bei seiner / ihrer Verhinderung vom / von der Ersten Stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Die Mitgliederversammlung kann im Falle der Abwesenheit des  / der Ersten Vorsitzenden, bzw. des / der Ersten Stellvertretenden Vorsitzenden selbst einen Versammlungsleiter bestimmen.

  

6.5 Die Mitgliederversammlung bestimmt für die Wahl des Bundesvorstandes einen / eine Wahlleiter/in Einzelheiten regelt eine Wahlordnung.

6.6 Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind 

-      Diskussion der vom Bundesvorstand vorgeschlagenen Richtlinien zur Verbandsarbeit;

-      Beschlußfassung über vorgelegte Anträge;

-      Kenntnisnahme des Geschäftsberichts des / der Ersten Vorsitzenden über die Tätigkeit des Bundesvorstandes

-      Kenntnisnahme des Berichts des Schatzmeisters / der Schatzmeisterin

-      Kenntnisnahme des Berichts der Kassenprüfer / der Kassenprüferinnen;

-      Entlastung des Bundesvorstandes und des Schatzmeisters / der Schatzmeisterin;

-      Bestellung zweier Kassenprüfer / Kassenprüferinnen sowie eines Vertreters / einer Vertreterin für die folgenden zwei Geschäftsjahre. Sie dürfen nicht dem Bundesvorstand angehören;

-      Festlegung der Höhe des Mitgliedsbeitrages;

-      Wahl der Mitglieder des Bundesvorstandes;

-      Beschlußfassung über Änderungen oder Neufassung der Satzung;

-      Beschlußfassung über die nächste Mitgliederversammlung.

6.7 Der Schriftführer / die Schriftführerin erstellt über die Mitgliederversammlung, den Wahlverlauf und die Wahlergebnisse  ein Protokoll. Es wird in der Verbandszeitschrift Hispanorama veröffentlicht.

Änderungswünsche zum Protokoll müssen innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach seinem Erscheinen in der Verbandszzeitschrift Hispanorama dem Bundesvorstand schriftlich mitgeteilt werden. Die nächste Mitgliederversammlung entscheidet über die Änderungsanträge.

7     Bundesvorstand

  7.1       Die Mitglieder des Bundesvorstandes sind:                       

-      der / die Erste Vorsitzende,

-      der / die Erste Stellvertretende Vorsitzende,

-      der / die Zweite Stellvertretende Vorsitzende,

-      der / die Redaktionsleiter/in von Hispanorama,

-      der / die Schatzmeister/in. 

Die Aufgaben jedes Vorstandsmitgliedes werden mit Ausnahme der spezifischen Aufgaben intern verteilt. Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung. 

Der Bundesvorstand kann bei Ausscheiden eines Mitglieds während seiner Amtszeit für die Zeit bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung ein Ersatzmitglied berufen. 

7.2       Der Bundesvorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

  7.3      Der Bundesvorstand vertritt den Deutschen Spanischlehrerverband im Rahmen seiner Aufgaben und Zielsetzungen auf nationaler und internationaler Ebene. Er handelt selbständig gemäß den für die Arbeit des Verbandes von der Mitgliederversammlung festgelegten Richtlinien. 

Der / Die Erste Vorsitzende kann für die Wahrnehmung seiner / ihrer Aufgaben durch ein anderes Mitglied des Vorstandes oder durch einen/eine von ihm / ihr benannte/n Bevollmächtigte/n vertreten lassen. 

7.4       Der Bundesvorstand vertritt den Verband vereinsrechtlich. 

Rechtsgeschäfte erfolgen in schriftlicher Form und bedürfen der Unterschrift des / der Ersten Vorsitzenden,  bzw. des / der Zweiten Stellvertretenden Vorsitzenden. 

7.5       Die Aufgaben des Bundesvorstandes sind: 

·       die Formulierung der Verbandspolitik

·       die Ausarbeitung von Handlungsrichtlinien und die Planung von  Aktivitäten zur konkreten Umsetzung der Verbandspolitik

·       die Unterstützung der Arbeit der Landesverbände

·       die fristgerechte Einladung zur Mitgliederversammlung

·       die Vorbereitung und Aufstellung der Tagesordnung für die Mitgliederversammlung

·       die Formulierung von Beschlußanträgen der Mitgliederversammlung

·       die Vorbereitung und Organisation von Veranstaltungen auf nationaler und internationaler Ebene

·       die Herausgabe der Verbandszeitschrift Hispanorama

·       die Bestellung der Redakteure / Redakteurinnen von Hispanorama

·       die Berufung von Referenten / Referentinnen zur Wahrnehmung spezifischer Verbandsaufgaben 

7.6       Der Schriftführer / die Schriftführerin erstellt über die Sitzungen des Bundesvorstandes innerhalb von vier Wochen ein Protokoll. Es wird den Mitgliedern des Bundesvorstandes zugestellt. Beschlüsse des Bundesvorstandes werden den Vorsitzenden der Landesverbände bekanntgegeben. 

Änderungswünsche zum Protokoll müssen innerhalb einer Frist von vier Wochen dem / der Ersten Vorsitzenden schriftlich mitgeteilt werden. Die folgende Sitzung des Bundesvorstandes entscheidet über die Änderungsanträge. 

7.7       Der Schatzmeister / die Schatzmeisterin verwaltet die Mitgliederdatei sowie die Einnahmen und Ausgaben des Verbandes.

 Er / Sie erstellt einen Haushaltsplan für das kommende Kalenderjahr. Er wird im Bundesvorstand diskutiert und beschlossen.

 Er / Sie ist gegenüber dem Buindesvorstand und der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.

 Er / Sie legt seine / ihre Buchführung der von der Mitgliederversammlung bestellten Kassenprüfung rechtzeitig vor.  

8     Landesverbände  

8.1 Die Landesverbände vertreten eigenverantwortlich die Ziele und Aufgaben des Verbandes auf Länderebene. Die Landesverbände wickeln ihre Tätigkeiten im Rahmen und im Sinne dieser Satzung ab. Sie können sich eine eigene Geschäftsordnung geben, die mit den Zielen und Aufgaben des Verbandes in Einklang stehen und die der Satzung des Verbandes entsprechen muß.  

8.2 Die Mitglieder der Landesverbände wählen auf ihren Mitgliederversammlungen spätestens alle vier Jahre ihre eigenen Vorstände.Die Landesverbandsvorstände sind den Mitgliederversammlungen der Landesverbände rechenschaftspflichtig. 

8.3 Die Landesverbände erhalten vom Bundesvorstand zur Finanzierung ihrer Aktivitäten finanzielle  Zuwendungen. 

Die finanziellen Zuwendungen bestehen aus einem jährlichen Festbetrag und einem mitgliederabhängigen Zusatzbetrag. Sie dienen der Durchführung von Aktivitäten auf Landesverbandsebene sowie zur Deckung des laufenden Verwaltungsaufwandes. 

Die Landesverbände können auf schriftlichen Antrag ihres Vorstandes für Sonderaktivitäten weitere finanzielle Zuwendungen erhalten. 

Die Landesverbände bilden keine eigenen finanziellen Rücklagen. Überschüsse oder Defizite werden ausgeglichen oder mit der nächsten Zuwendung verrechnet.

Die Landesverbandsvorstände erstatten dem Bundesvorstand jährlich Bericht über die Verwendung der finanziellen Zuwendungen. 

8.4 Die Aufgaben der Landesverbände sind

-      die Umsetzung der Ziele und Aufgaben des Verbandes auf Landesebene

-      die Durchführung von Landesverbandstagungen, Fortbildungsveranstaltungen und anderen Aktivitäten

-      die regelmäßige Information des Bundesvorstandes über sprachenpolitisch relevante Entwicklungen im Verbandsgebiet

-      die regelmäßige Information des Bundesvorstandes über ihrer Verbandstätigkeit

-      die jährliche Abfassung eines Tätigkeitsberichtes für den Bundesvorstand und die Mitgliederversammlung 

8.5 Die Landesverbände sind an die Beschlüsse der Bundesmitgliederversammlung und des Bundesvorstandes gebunden. Aktivitäten und Grundsatzentscheidungen, die die Politik des gesamten Verbandes berühren, müssen mit dem Bundesvorstand vorher abgestimmt werden. 

8.6 Der Bundesvorstand übernimmt im Falle der Arbeitsunfähigkeit eines Landesverbandsvorstandes bis zur Wahl eines neuen Landesverbandsvorstandes die Führung der Geschäfte.  

9     Konferenz der Vorstände  

9.1 Die Konferenz der Vorstände ist ein konsultatives Organ, das die Zusammenarbeit zwischen Bundesvorstand und Landesverbandsvorständen sowie den Landesverbandsvorständen untereinander intensiviert und harmonisiert. 

9.2 Die Konferenz der Vorstände kann von dem / der Ersten Vorsitzendes des Bundesvorstandes oder der Mehrheit der Landesverbandsvorstände einberufen werden. 

9.3 Die Konferenz der Vorstände besteht aus den Mitgliedern des Bundesvorstandes und den Ersten. Vorsitzenden der Landesverbände oder deren Vertreter/innen. 

9.4 Die Sitzungen der Konferenz der Vorstände werden vom Bundesvorstand vorbereitet. Er erstellt die Tagesordnung. Die Mitglieder des Bundesvorstandes und die Ersten Vorsitzenden der Landesverbandsvorstände können Anträge zur Behandlung von Sachthemen einbringen. 

9.5 Der Schriftführer / die Schriftführerin erstellt über die Sitzungen der Konferenz der Vorstände innerhalb von vier Wochen ein Protokoll. Es wird den Mitgliedern der Konferenz der Vorstände innerhalb von vier Wochen zugestellt. 

Änderungswünsche müssen dem Bundesvorstand innerhalb einer Frist von 4 Wochen mitgeteilt werden. Über die Änderungswünsche wird auf der folgenden Sitzung des Bundesvorstandes entschieden und den Mitgliedern der Konferenz der Vorstände mitgeteilt.

 10     Referate  

10.1 Der Bundesvorstand ernennt geeignete Personen zu Referenten / Referentinnen. 

10.2 Die Referenten / Referentinnen informieren und beraten die Verbandsmitglieder individuell oder über die Verbandszeitschrift Hispanorama. Anfragen von Nicht-Mitgliedern können an die entsprechenden Referate weitergeleitet werden. 

10.3 Die Referenten / Referentinnen erstellen einen jährlichen Tätigkeitsbericht.   

11     Verbandszeitschrift  

Der Verband gibt die Verbandszeitschrift Hispanorama heraus. Einzelheiten regelt ein Redaktionsstatut. 

12 Auflösung  

Bei Auflösung oder Aufhebung des Verbandes oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen an den Fachverband Moderne Fremdsprachen. 

13 Inkrafttreten und Änderungen der Satzung  

13.1 Diese Satzung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Hispanorama in Kraft. 

13.2 Anträge auf Satzungsänderungen sind schriftlich an den Bundesvorstand zu richten. 

Anträge auf Satzungsänderungen müssen im Bundesvorstand und auf der Konferenz der Vorstände vorberaten werden. Diese Vorberatung muß nicht in einer eigens hierzu einberufenen Sitzung erfolgen.  

Anträge auf Satzungsänderungen benötigen eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung.